Mithelfen

Unterstützen Sie uns!

Sie können mithelfen durch

1. Spenden zur Soforthilfe.

Sie werden zusammengefaßt an die aktuelle Aktion – zum Beispiel die humanitäre Hilfe in der Westbank – weitergeleitet.

2. Zustiftung zum Stiftungskapital.

Die Stiftung hofft dadurch die Friedensarbeit im Heiligen Land in den kommenden Jahren stärker fördern zu können. Zuwendungen zum Stiftungskapital wirken über die heutige Zeit hinaus. Sie sind steuerlich besonders absetzbar.

3. Ererbtes oder Geschenktes

Nach § 29 Abs. 1 Nr.4 ErbStG ist „geschenktes oder von Todes wegen erworbenes Vermögen“ von der Erbschaftssteuer befreit, wenn die Zuwendung an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer geschieht.

4. Vermächtnisse

Wer die Stiftung in seinem Testament bedenkt, schafft dadurch etwas, was über den eigenen Tod hinaus bleibt.

Wir geben Ihnen gerne dazu Auskunft.
Bitte geben Sie bei der Überweisung auf unser Konto deutlich an, ob sie für Soforthilfe oder als Zuwendung zum Kapital gedacht ist.